
Fortbildungspflicht für alle aktiven Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
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Grundlagen der Pflichtfortbildung für alle aktiven Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen
Seit 2003 gibt es eine Fortbildungspflicht für alle aktiven Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen. Hauptziel dieser Pflichtfortbildung ist die Qualitätssicherung von Architekten- und Planerleistungen.
Für alle aktive Mitglied der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen wird seit 2003 ein Fortbildungskonto geführt. Zur Erfüllung des 2-Jahres-Kontingentes sind 32 Fortbildungspunkte erforderlich, das bedeutet 4 Tage Fortbildung in 2 Jahren. Dies erfolgt auf der Grundlage der Fortbildungsverpflichtung, wie sie im Hessischen Architekten- und Stadtplanergesetz verankert und in der Fortbildungsordnung im Detail festgelegt ist.
Aktuelle Informationen zur Fortbildungspflicht finden Sie unter der folgenden Internet-Adresse:
http://www.akh.de/akademie/pflichtfortbildung/
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