13.11.2009
Bildungsscheck
Das Land NRW übernimmt die Hälfte Ihrer Kursgebühren:
Bildungsscheck: Förderung läuft 2009 weiter, seit 1. Oktober 2008 mit neuen Förderkriterien
Die Bildungsscheckförderung durch das Land NRW wird auch in 2009 fortgesetzt. Mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds übernimmt das Land NRW auch 2009 die Hälfte der beruflichen Weiterbildungskosten (max. 500 ?). Gefördert werden Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten und ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Die Landesregierung teilt mit, dass mit bislang 260.000 ausgegebenen Bildungsschecks und rund 150.000 Beratungen die Erwartungen an das Förderinstrument Bildungsscheck weit übertroffen wurden. Die gleichbleibend hohe Nachfrage nach Bildungsschecks würde allerdings in Zukunft dazu führen, dass die zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen nicht mehr ausreichten. Deshalb hat das Land seit 1. Oktober 2008 die Förderkriterien verändert.
Reduzierung der auszugebenden Bildungsschecks
Die Anzahl der auszugebenden Bildungsscheck pro Kalenderjahr wurde reduziert: Im individuellen Zugang von zwei auf nur noch einen Bildungsscheck pro Jahr, im betrieblichen Zugang von 20 auf 10 Bildungsschecks pro Jahr. Insgesamt kann ein Bildungsscheckempfänger je einen Bildungsscheck im individuellen und einen Bildungsscheck im betrieblichen Zugang erhalten (max. zwei Bildungsschecks pro Person pro Jahr).
Änderung der Zugangsvoraussetzungen
Einen Bildungsscheck erhält zukünftig jede Person, die im laufenden Jahr und in den beiden vorausgehenden Kalenderjahren an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, es sei denn, diese berufliche Weiterbildung wurde bereits mit einem Bildungsscheck gefördert. Bisher wurde nur auf die betrieblich veranlasste Weiterbildung abgestellt.
Nettoförderung ohne Mehrwertsteuer im betrieblichen Zugang
Bislang wurden die Bildungsschecks im betrieblichen Zugang als Bruttoförderung bewilligt, d.h. in bestimmten Konstellationen wurde auch die Mehrwertsteuer bezuschusst. Zukünftig ist dies nur noch im individuellen Zugang möglich. Im betrieblichen Zugang werden seit dem 01. Oktober 2008 nur noch Nettobeträge (also ohne Mehrwertsteuer) bewilligt.
Vorlage eines Lichtbildausweises und der Betriebsnummer des Unternehmens verpflichtend
Zur besseren Kontrolle und zur Vermeidung von Missbrauch wird die Vorlage eines Lichtbildausweises und die Angabe der Betriebsnummer des Unternehmens bei der Bildungsscheckberatung in Zukunft verpflichtend.
Weitere Änderungen ab 01.01.2009
Wer im vergangenen Jahr und/oder im laufenden Jahr an einer beruflichen Weiterbildung teilgenommen hat, kann keinen Bildungsscheck erhalten.
Dies bedeutet für Beschäftigte, die bislang keinen Bildungsscheck in Anspruch genommen haben, eine Kürzung der Karenzzeit um ein Jahr (bislang galt hier eine Zweijahresfrist).
Beschäftigte, die dagegen schon einen Bildungsscheck erhalten haben, müssen nun mindestens ein Jahr warten, ehe sie einen weiteren Bildungsscheck erhalten können. Dies gilt auch für Bildungsscheckempfänger, die in diesem Jahr bereits einen Bildungsscheck erhalten haben oder noch erhalten werden: Ihnen kann frühestens in 2010 ein weiterer Bildungsscheck ausgestellt werden.
Damit können Beschäftigte zukünftig insgesamt nur noch einen Bildungsscheck erhalten, unabhängig davon, ob es sich um den individuellen oder betrieblichen Zugang handelt.
Die Beantragung der Fördermittel ist denkbar einfach:
Sie machen einen Beratungstermin z.B. bei der IHK oder der Handwerkskammer
und lassen sich direkt bei dem Termin Ihren BildungsScheck ausstellen. Den Scheck geben Sie bei der Anmeldung an uns weiter und wir kümmern uns um den Rest.
Selbstverständlich kann auch Ihre Kollegin oder Ihr Kollege aus der Personalabteilung diesen Beratungstermin für Sie wahrnehmen. Adresse der Beratungsstellen finden Sie hier:
www.bildungsscheck.nrw.de